H U N D E S C H U L E
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
H U N D E S C H U L E
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
01. Angebot und Ziel
Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, Workshops, Themenabende und Schulungen, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse vermittelt zu Hundehaltung, Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, Ernährung, Erziehung und Beschäftigung. Der Unterricht erfolgt auf einem unserer Trainingsplätze, mobil an einem zuvor vereinbarten Treffpunkt sowie – wenn gewünscht – auch bei Euch zu Hause.
Die Hundeschule Ankerplatz übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungsziels.
Wir weisen darauf hin, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. Ziel ist es, Hunde zu natürlichen sozialen Familienhunden auszubilden.
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02. Impfung und Haftpflicht des Hundes
Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Ansteckende Krankheiten sind der Hundeschule Ankerplatz mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der Hundeschule Ankerplatz über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren. Die Hundeschule Ankerplatz ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die geforderten Nachweise (Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung) nach Anforderung nicht vollumfänglich erbringt. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.
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03. Abschluss / Zustandekommen des Vertrages
Beim Gruppen- und Einzelunterricht gilt die schriftliche Anmeldung durch den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen als angenommen, wenn seitens von der Hundeschule Ankerplatz nicht ausdrücklich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Anmeldebogens widersprochen wird.
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Bei Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfolgt eine Anmeldebestätigung per WhatsApp.
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Alle Angebote von der Hundeschule Ankerplatz können nur nach vorheriger Anmeldung in Anspruch genommen werden.
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​04. Gebühren
Die Preisgestaltung obliegt der Hundeschule Ankerplatz. Die aktuellen Preise können auf der Homepage www.Hundeschule-ankerplatz.de eingesehen werden.
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Der Kostenbeitrag ist im Voraus bzw. am Monatsanfang zu zahlen. Wenn die Zahlungen mehr als 2x verspätet eingehen, wird entweder auf eine Einzugsermächtigung oder auf Vorauszahlung bis zum voraussichtlichen Kursende bestanden.
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​05. Vertragsdauer
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende eines Monats gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Tod des Hundes, Trennung vom Hund) bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
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​06. Rücktritt vom Vertrag
Die Hundeschule Ankerplatz sowie der Hundehalter können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Gründe hierfür können z.B. sein: mangelnde Kooperationsbereitschaft seitens des Hundehalters oder überraschend auftretende gesundheitliche Probleme beim Hund oder Besitzer.
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​07. Vorbereitungen des Hundehalters
Zur Optimierung eines guten Trainingserfolgs gehört auch eine gute Vorbereitung der Halter.
Der Kunde sollte sich robust und wetterfest anziehen. Besonders auf festes Schuhwerk ist zu achten.
Für Unfälle, die durch unpassende Kleidung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Bei jedem Training ist folgendes mitzubringen: eine Führ- und eine Schleppleine, ausreichend weiche Leckerlis (Fleischwurst, Käse o.ä.) und ein gern genommenes (nur für das Training reserviertes) Spielzeug.
Der Hund sollte sich vor dem Training lösen können. Der Kunde ist verpflichtet, immer Kotbeutel mitzuführen und die Hinterlassenschaften seines Hundes unaufgefordert einzusammeln und zu entsorgen. Läufige Hündinnen können grundsätzlich am Training teilnehmen. Bitte teilen Sie die Läufigkeit der Hundeschule Ankerplatz vor Beginn der Stunde mit. Es kann sein, dass bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Freispiel) die läufige Hündin vom Platz muss bzw. von der Gruppe getrennt wird. Bei Übungen auf dem Hundeplatz hat der Kunde darauf zu achten, dass die läufige Hündin nicht markiert. Gegebenenfalls ist der Hündin ein sogenanntes Läufigkeits-Höschen anzuziehen. Es liegt jedoch letztendlich in der Entscheidung von der Hundeschule Ankerplatz ob die Hündin an der Unterrichtsstunde teilnehmen kann. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
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​08. Einzeltermine
Haben Sie mit Ihrem Hund Probleme die über die Gruppenarbeit hinaus gehen, dann
vereinbaren Sie bitte einen Einzeltermin.
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​09. Gruppenzuweisung
Die Hundeschule Ankerplatz ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
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​10. Terminabsagen durch den Kunden
Sollte der Kunde einmal verhindert sein, hat er die Hundeschule Ankerplatz bis 24 Stunden vor der Übungsstunde zu informieren, um Anspruch auf einen Ersatztermin (Anspruch auf einen Ersatztermin besteht 1x im Monat) in einer Gruppenstunde zu haben. Unentschuldigtes Fehlen wird in jedem Fall abgerechnet! Der Platz in der Gruppe ist für jeden einzelnen Kunden reserviert.
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​11. Training bei schlechter Wetterlage/Absage durch Hundeschule Ankerplatz
Die Einzel- und Gruppenstunden finden bei jedem Wetter statt. Sollte die Hundeschule Ankerplatz der Meinung sein, dass das Wetter nicht geeignet ist, meldet sie sich spätestens eine Stunde vor Gruppenbeginn. Die Hundeschule Ankerplatz behält sich vor, wegen privater Termine, Feiertage, anhaltend schlechter Witterung, großer Hitze o.ä. den Übungsbetrieb kurzfristig ruhen zu lassen.
Die Übungstermine werden vorläufig festgesetzt, sie können aus organisatorischen Gründen geändert werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Trainer. Ebenfalls behalten wir uns vor Seminare, Kurse, Themenabende und Vorträge abzusagen bzw. zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
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12. Hundeplatz
Das Betreten des Hundeplatzes ist nur nach Absprache gestattet.
Auf dem Hundeplatz herrscht Rauchverbot und Leinenzwang! Hinterlassenschaften Ihres Hundes sind unbedingt zu entfernen!
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​13. Haftungsbeschränkungen
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden , die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule Ankerplatz GbR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind.
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(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundeschule Ankerplatz GbR nur auf den vertragstypischen , vorhersehbaren Schaden , wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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(3) Die Einschränkungen des Abs. 1 und 2 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Ankerplatz GbR, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
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(4) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung eines Trainers handelt und sich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule Ankerplatz GbR befindet. Der Halter haftet für sämtliche Schäden, die durch seinen Hund entstehen.
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(5) Die Teilnahme an Übungsstunden oder sonstigen Veranstaltungen erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden, übernommen.
14. Erhebung und Speicherung von Daten
Die Hundeschule Ankerplatz erhebt private Daten der Kunden und speichert diese in einer internen Datenbank. Die Daten werden nicht an Dritte außerhalb der Hundeschule Ankerplatz weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich zu internen Zwecken der Trainingskoordinierung und -optimierung genutzt und entsprechen hiermit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Der Kunde stimmt der Erhebung und Speicherung der Daten zu. Dieser Zustimmung kann jederzeit widersprochen werden. Es besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit sowie Einschränkung der Verarbeitung. Die Daten werden mindestens 5 Jahre gespeichert nachdem das Vertragsverhältnis erloschen ist. Dies hat den Hintergrund, dass wir das Training ggf. fortsetzen können.
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​15. Urheberecht
Der Vertrag, der Fragebogen sowie zur Verfügung gestelltes Unterrichtmaterial unterliegen dem Urheberrecht. Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Hundeschule Ankerplatz gestattet.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Unterrichts hergestellte Fotos und Videoaufzeichnungen zur weiteren Verwendung durch die Hundeschule Ankerplatz freigegeben sind.
Der Verwendung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.
Eigene Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen des Trainings vom Kunden dürfen nur nach Rücksprache mit den Trainern erstellt werden. Ferner darf jegliches Audio-/ Videomaterial – sofern vorab genehmigt – nur für den privaten Gebrauch des Kunden genutzt werden
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​16. Annahme der AGB's sowie salvatorische Klausel
Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Sollte eine Bestimmung (Klausel) dieser AGB´s unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorisch). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.